Platz und Spielordnung

Tennisclub Hahnheim-Selzen E.V.

Stand 06. Juni 2008

  1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder

  1. Spielbetrieb

Die Belegung eines Platzes für ein Spiel beträgt regelmäßig 60 Minuten. Ausnahmen: Forderungsspiele, Eintragungen von Doppelpaarungen.

Der Beginn eines Spiels kann nur zur vollen Stunde erfolgen.

Ein Spieler, der 15 Minuten nach Beginn der Spielzeit noch nicht auf dem Feld ist, verwirkt die Berechtigung für das belegte Spiel.

  1. Platzbelegung

Die Belegung der Plätze und damit der Spielbetrieb ist aus Rücksicht auf die Anwohner begrenzt auf folgende Zeiten:

                        Montag bis Samstag: ab 7:00 Uhr bis max. 21:00 Uhr

                        Sonn- und Feiertage: ab 8:00 Uhr bis max. 21:00 Uhr

Sie endet jeweils mit den im Spielbuch eingetragenen Zeiten für die Platzpflege.

Die Belegung eines Platzes erfolgt durch Eintragung eines Spielers, eines Spielerpaares oder einer Doppelpaarung in das Spielbuch. Der Eintrag hat mit Vor- und Zunamen zu erfolgen. Trägt sich ein erwachsener Einzelspieler ein, so ist jedes andere erwachsene Klubmitglied berechtigt, sich dazu einzutragen. Die Ablehnung eines Spielpartners z. B. wegen unterschiedlicher Spielstärke ist nicht zulässig. Einzelspieler, zu denen sich bis zur Spielzeit kein anderer Spielpartner eingetragen hat, sind allerdings verpflichtet, auch mit Jugendlichen zu spielen. Ist er dazu nicht bereit, hat er spielwilligen Jugendlichen den Platz zu überlassen.

Für die im Vorstand festgelegten Trainingszeiten sind die Plätze für den regulären Spielbetrieb gesperrt. Fällt das Training aus, so werden die Plätze vom Sportwart oder von dem vom Trainingsausfall betroffenen Mitglied für den regulären Spielbetrieb durch Änderung des Sperrvermerks im Spielbuch freigegeben. Danach hat jedes Clubmitglied die Möglichkeit, diese Zeiten frei zu nutzen, sie gehen nicht automatisch auf den Spieler über, dessen Training ausfällt.

Außerhalb der vom Vorstand festgelegten Zeiten werden grundsätzlich weder für die Mannschaft noch für einzelne Mitglieder Trainingszeiten freigehalten. Dem Vorstand bleiben Ausnahmen vorbehalten. Jedes Mitglied hat jedoch das Recht, sich im Rahmen der regulären Platzbelegung Spielzeiten mit einem Gastspieler (Trainer) zu reservieren. Weitere Belegung von Plätzen für Turnier- und Freundschaftsspiele kann durch den Vorstand erfolgen.

Bei einsetzendem Regen ist der Spielbetrieb zu unterbrechen und darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Plätze vollständig abgetrocknet sind.

  1. Spielzeiten für Schüler und Jugendliche

Um den Erwachsenen, insbesondere den Berufstätigen, genügend Spielmöglichkeiten zu geben, müssen die Spielzeiten für Schüler und Jugendliche eingeschränkt werden.

Schüler und Jugendliche sind montags bis freitags (ausgenommen an Feiertagen) bis 17:00 Uhr uneingeschränkt spielberechtigt.

Sonst dürfen Plätze von Schülern und Jugendlichen nur genutzt werden, wenn sie von Erwachsenen nicht belegt sind, wenn ein Erwachsener mitspielt oder wenn vom Vorstand eine Sondererlaubnis erteilt wurde.

  1. Betreten der Plätze

Bevor mit dem Spielen begonnen werden darf, muss erst der Platz bei Bedarf gewässert werden.

Die Spieler haben Sportkleidung und Tennisschuhe zu tragen, nicht für das Tennisspiel zugelassene Schuhe sind untersagt. Das Betreten der Plätze durch Zuschauer, Schieds- und Linienrichter darf ebenfalls nur in Tennisschuhen erfolgen.

Auf die Tennisplätze dürfen keine Stühle mitgebracht werden.

  1. Platzpflege

Der Platz ist fünf Minuten vor Beendigung der Spielzeit mit einem Schleppnetz abzuziehen. Die Linien sind mit dem Linienbesen abzukehren.

Die Doppelpaarungen, die sich für zwei Stunden eingetragen haben, haben unabhängig von der abschließenden Platzpflege auch bereits zwischendurch nach 60 Minuten das Spielfeld abzuziehen.

Bei Forderungsspielen ist eine Unterbrechung für die Platzpflege nicht vorzunehmen. Im Anschluss an Forderungsspiele ist eine gründliche Platzpflege durchzuführen. Verantwortlich dafür sind die Spielpartner. Eine Fortsetzung des Spielbetriebes durch die Partner des Forderungsspieles ist nicht zulässig, wenn andere Mitglieder spielen möchten. Andere Spieler dürfen die Zeit bis zur nächsten belegten Spielzeit nur nutzen, wenn noch mindestens 30 Minuten verbleiben. Fünf Minuten vor Beginn der nächsten vollen Stunde ist das Spiel einzustellen zur Platzpflege.

  1. Verschließen der Tennisanlage

Außerhalb des Spielbetriebes sind die Plätze und das Clubhaus verschlossen zu halten. Die gesamte Anlage muss auch tagsüber verschlossen sein, wenn sich kein Mitglied auf der Anlage befindet.

Für das Verschließen der Plätze und des Clubhauses ist dasjenige Mitglied verantwortlich, das zuletzt die Anlage verlässt.

  1. Gastspiele

Gastspieler dürfen nur mit einem Mitglied spielen. Dieses Mitglied ist verpflichtet, die Gastspielzeit vor Beginn des Spiels in das im Clubhaus ausliegende Spielbuch einzutragen.

Für das Gastspiel wird eine Spielgebühr von 4,--€ pro Stunde erhoben. Dies ist binnen 14 Tagen an den Schatzmeister oder ein Vorstandsmitglied zu entrichten. Für die Zahlung der Gebühr haftet das jeweilig mitspielende Mitglied.

Gastspieler dürfen in Einzelpaarungen nicht mehr als eine Stunde oder in Doppelpaarungen zwei Stunden am Tag spielen.

Darüber hinaus dürfen Gastspiele an Werktagen nur bis 17:00 Uhr stattfinden.

Für Gastspieler gilt diese Platz- und Spielordnung ebenfalls.

  1. Haus- und Platzrecht

Der Spieler ist verpflichtet, die Platz- und Spielordnung einzuhalten. Den Weisungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.

  1. Haftungsausschluss für Nichtmitglieder

Das Benutzen der Platzanlage (einschließlich der Zugänge und Parkplätze) geschieht auf eigene Gefahr.

Der Verein haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Kleidung, Sportgeräten, Schmuck, Bargeld und dergleichen.

  1. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung

Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung kann der Vorstand folgende Sanktionen verhängen:

                            ·    Ankündigung eines befristeten Spielverbotes

             ·    Aussprechen eines befristeten Spielverbotes von 2 Wochen

             ·    Aussprechen eines verlängerten Spielverbotes bis zu 3 Monaten

             ·    Spielsperre für den Rest der Spielzeit der Saison.

Tennisclub Hahnheim-Selzen e.V

Der Vorstand